Ohren, Gehör, Tinnitus

 

 

Tonschwellenaudiometrie und Sprachaudiometrie

Mit dieser Untersuchung kann das Ausmaß einer Hörstörung sehr genau und frequenzspezifisch ermittelt werden, indem die Wahrnehmungsschwelle für leise Töne und Sprache gemessen wird.

Manche Hörstörungen können operativ behoben werden. Sollte bei der Hörprüfung aber eine Innenohrschwerhörigkeit festgestellt werden, ist je nach deren Ausmaß eine Hörgeräteversorgung erforderlich. In der Regel empfehlen wir Ihnen bei der so genannten "Altersschwerhörigkeit" zwei Hörgeräte. Die Anpassung erfolgt durch einen Hörgeräte-Akustiker.


Kinderaudiometrie


Zur Untersuchung von Hörstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern wählen wir speziell auf das Lebensalter abgestimmte Testverfahren wie die Reflex-Audiometrie und die video-unterstützte Spielaudiometrie. Das rechtzeitige Erkennen einer Schwerhörigkeit bei Kindern ist wichtig, weil sie häufig Ursache einer Sprachentwicklungsstörung ist.

Tympanometrie und Stapediusreflexmessung

Dieser Test überprüft hauptsächlich die mechanischen Leistungen des Mittelohres und weist z.B. Mittelohrergüsse (Paukenergüsse z.B. nach Mittelohrentzündungen) zuverlässig nach. Dazu wird über eine Drucksonde im Gehörgang die Schwingungsfähigkeit des Trommelfells und das Reflexverhalten des Mittelohres untersucht.


Otoakustische Emissionen ( OAE)

Durch diesen Test misst man die Fähigkeit des Ohres, auf akustische Reize „Echos" zu produzieren. Nur das gesunde Ohr ist hierzu in der Lage. Fällt der Test positiv aus, so liegt in der Regel ein weitgehend normales Hörvermögen vor. Bei negativem Befund muss untersucht werden, ob harmlose oder ernstere Ursachen zugrunde liegen.

Das Verfahren ist unkompliziert, objektiv und unabhängig von der Mitarbeit des Patienten; deshalb kann es nicht nur bei Erwachsenen, sondern bereits vom 1. Lebenstag an durchgeführt werden.


Hirnstammaudiometrie (BERA)


Diese Untersuchung ermöglicht eine Einschätzung des Ausmaßes einer Hörstörung sowie des Entstehungsortes. Bei angeborenen Hörstörungen kann die frühzeitige Hörgeräteversorgung eingeleitet werden, wodurch verhindert werden kann, dass die Sprachentwicklung ausbleibt („Taubstummheit").


Gleichgewichtsuntersuchung

Zur Abklärung von Schwindelbeschwerden werden Untersuchungen des Gleichgewichtsorganes und eine Nystagmusanalyse ( ENG) durchgeführt.


Mikroskopische Untersuchung der Ohren

 

 

Kehlkopf, Stimmbänder, Stimme und Sprache, Hals

 

Die lupen-endoskopische Untersuchung des Kehlkopfes und der Stimmbänder ggf. einschließlich digitaler Bilddokumentation geben Aufschluss über krankhafte Veränderungen wie akute oder chronische Kehlkopfentzündungen oder Schleimhautreizungen.

Eine Funktionsprüfung der Stimmbänder mittels Schwingungsanalyse (Stroboskopie) wird eingesetzt, um Ursachen für Heiserkeit und Stimmstörungen abzuklären und krankhafte Schwingungsabläufe der Stimmlippen darzustellen und zu beurteilen; je nach Diagnose kann eine logopädische Behandlung angeraten sein.

Untersuchungen der Stimme (z.B. bei Heiserkeit), des Sprechens, des Redeflusses (z.B. Stottern) und der Sprache (z.B. nach einem Schlaganfall) sind erforderlich, um gezielt logopädische Therapiemaßnahmen einleiten zu können.

Die Diagnostik kindlicher Sprachstörungen und Sprachentwicklungsverzögerungen nach Abklärung des Hörvermögens sowie Einleitung spezieller Therapiemaßnahmen erfolgt anhand spezieller, standardisierter Erhebungsbögen und wird durch logopädische Maßnahmen vervollständigt.

Die Ultraschalluntersuchung des Halses mittels B-Bild-Sonographie gibt Aufschluss über krankhafte Veränderungen wie z.B. Lymphknotenschwellungen, Halszysten oder Speicheldrüsenerkrankungen.

 

Nasen und Nasennebenhöhlen

 

Endoskopische Untersuchungen der Nase und der Nasennebenhöhlen mittels starrer und flexibler Optiken (Endoskope) sind erforderlich, um anatomische Veränderungen z.B. nach Operationen exakt diagnostizieren und beurteilen zu können.

Mit einer Nasenfunktionsmessung (Rhinomanometrie) werden die Atmungsströme und das Atmungsvolumen pro Nasenseite gemessen und Störungen der Nasenatmung genau quantifiziert.

Die Ultraschalldiagnostik im B-Bild Verfahren wird angewendet, um entzündliche Veränderungen im Bereich der Nasennebenhöhlen nachzuweisen. Auch für die Verlaufskontrolle einer Nasennebenhöhlenentzündung spielt der Ultraschall eine wichtige Rolle; auf eine strahlenbelastende Röntgendiagnostik kann so in der Regel verzichtet werden.

Der Geruchs- und Geschmackstest dient dazu, eine Veränderung in der Geruchs- und Geschmacksempfindung festzustellen. In einem standardisierten Testverfahren müssen verschiedene Substanzen anhand ihres Geruches oder ihres Geschmacks erkannt werden.

Unsere Sprechzeiten:

 

Mo. -  Do.         
08:00 - 11.30 Uhr  

15:00 - 17.00 Uhr

 

Di. - Mi. und Fr.  

08:00 - 11.30 Uhr

 

In der Regel ohne Terminvereinbarung, bei

Bedarf ist jedoch eine Terminabsprache möglich.

Akute Beschwerden werden sofort behandelt.